Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Ferienwohnungen „Meine Fischerhütte“ in Börgerende, bezeichnet das Online-Angebot www.meine-fischerhuette.de vertreten durch Roland Seedtke, Seestraße 28, 18211 Börgerende. Die AGB gelten bei Vermietung der Ferienwohnungen in Börgerende.

 

§1 Der Gastaufnahmevertrag gilt als geschlossen, wenn die Ferienwohnung vom Gast bestellt undvom Vermieter bestätigt wurde. Für die Bestätigung ist sowohl die schriftliche, als auch die kurzfristige mündliche Form bindend. Der Gastaufnahmevertrag verpflichtet Gast und Vermieter zur Einhaltung und kommt nur zwischen Vermieter und Gast, sowie die ihn begleitenden Personen zustande. Eine nicht genehmigte Beherbergung fremder Übernachtungsgäste wird mit dem 2-fachen Übernachtungsgrundpreis berechnet. Der Vermieter hat zudem in diesem Fall das Recht den Mietvertrag fristlos zu kündigen.

 

§2 Zahlungsbedingungen: nach Erhalt der Buchungsbestätigung sind 20 % des Buchungspreises als Anzahlung zu leisten. Die Restzahlung ist bis spätestens 30 Tage vor Anreise fällig. Bei kurzfristigen Buchungen sofort nach Rechnungserhalt. Informationen zur Zahlung erhalten Sie zusammen mit der Buchungsbestätigung. Erst nach Eingang der Anzahlung ist die Buchungsbestätigung rechtskräftig. Bei fristgerechter Stornierung erstatten wir die bereits geleistete Anzahlung innerhalb von 10 Tagen.

 

§3 An- und Abreise: am Anreisetag steht dem Gast die bestellte Ferienwohnung ab 15.00 Uhr zur Verfügung. Sollte die Anreise nach 18.00 Uhr erfolgen, geht die nur nach Vereinbarung und die Spätanreise wird mit 15,00 €/je angefangener Stunde in Rechnung gestellt. Am Abreisetag muss der Gast die Ferienwohnung bis 10.00 Uhr verlassen, um dem Vermieter Gelegenheit zu geben, diese für den nachfolgenden Gast wieder herzurichten. Der Vermieter behält sich vor, eine verspätete Abreise in Rechnung zu stellen.

Die Wohnung ist am Abreisetag besenrein zu hinterlassen. Das Geschirr, Gläser usw. sind zu reinigen, die Mülleimer entleert und der Kühlschrank muss ausgeräumt sein. Eine (anteilige) Rückzahlung der Miete aufgrund verfrühter Abreise erfolgt grundsätzlich nicht.

 

§4 Ferienwohnungen: das Mietobjekt wird dem Mieter in sauberem und vertragsgemäßem Zustand mit vollständigem Inventar übergeben. Sollten bei der Übergabe Mängel vorhanden oder das Inventar unvollständig sein, so hat der Mieter dies unverzüglich beim Schlüsselhalter/Vermieter anzuzeigen. Andernfalls gilt das Mietobjekt als in einwandfreiem Zustand übergeben. Der Mieter haftet für die von ihm verursachten Schäden am Mietobjekt, dem Inventar z.B. kaputtes Geschirr, Schäden am Fußboden oder am Mobiliar. Hierzu zählen auch die Kosten für verlorene Schlüssel. Der Mieter haftet für alle ihn begleitenden Personen und Haustiere. Es kann vorab eine Kaution verpflichtend gefordert werden, um die Kosten zu erwartender Schäden abzusichern. Entstandene Schäden durch höhere Gewalt sind hiervon ausgeschlossen.

Das Inventar ist schonend und pfleglich zu behandeln und nur für den Verbleib in den Ferienwohnungen vorgesehen. Bei Vertragswidrigem Gebrauch der Ferienwohnung, wie Untervermietung, Überbelegung, Störung des Hausfriedens etc., kann der Vertrag fristlos gekündigt werden. Der gezahlte Mietzins bleibt dem Vermieter. Sollte eine Haftpflichtversicherung bestehen, ist ein entstandener Schaden der Versicherung zu melden. Dem Vermieter ist der Name und Anschrift, sowie die Versicherungsnummer der Versicherung mitzuteilen.

 

§5 Haustiere: die Unterbringung von Haustieren jedweder Art ist in der Ferienwohnung nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Vermieters erlaubt. Das Mitbringen von Haustieren, geschieht unter der Voraussetzung, dass die Haustiere unter der ständigen Aufsicht des Gastes stehen sowie frei von Krankheiten sind und auch sonst keine Gefahr für die übrigen Gäste darstellen.

 

§6 Reiserücktritt: wir erlauben unseren Gästen eine Stornierung bis 8 Wochen vor Beginn der Mietzeit kostenfrei. Die Kosten der Stornierung in den 8 Wochen betragen 90 % des vereinbarten Mietpreises. Eine Stornierung hat schriftlich zu erfolgen. Es wird daher empfohlen eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen. Bei fristgerechter Stornierung erstatten wir die bereits geleistete Anzahlung innerhalb von 10 Tagen. Bei Coronabedingten verordneten Einschränkungen entfallen Stornierungsfristen-und Kosten!

 

§7 Rücktritt durch den Vermieter: im Falle einer Absage von unserer Seite, in Folge höherer Gewalt oder anderer unvorhersehbarer Umstände (wie z.B. bei Unfall oder Krankheit der Gastgeber) sowie andere nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung unmöglich machen; beschränkt sich die Haftung auf die Rückerstattung der Kosten. Bei berechtigtem Rücktritt entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadenersatz – eine Haftung für Anreise- und Hotelkosten wird nicht übernommen.

Ein Rücktritt durch den Vermieter kann nach mietbeginn ohne Einhaltung einer Frist erfolgen, wenn der Mieter andere Mieter trotz Abmahnung nachhaltig stört oder sich in solchen Maßen vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Mietvertrages gerechtfertigt ist.

 

§8 Haftung des Vermieters: der Vermieter verpflichtet sich, dem Gast die Ferienwohnung in einwandfreier Beschaffenheit nach gesetzlichen Vorschriften oder marktüblichen Gepflogenheiten zur Verfügung zu stellen. Er ist verpflichtet, dem Gast eine andere Unterkunft zu beschaffen oder Schadenersatz zu leisten, wenn er nicht in der Lage ist, die zugesagte Ferienwohnung trotz Bestätigung zur Verfügung zu stellen.

Eine Haftung für eventuelle Ausfälle bzw. Störungen in Wasser- oder Stromversorgung, sowie Ereignisse und Folgen durch Höhere Gewalt sind hiermit auszuschließen.

§9 Hausordnung: (1) Der Gast ist zur Einhaltung der Hausordnung verpflichtet. Von 22.00 Uhr bis 7.00 Uhr gilt die Nachtruhe. Um eine Störung zu vermeiden, sind TV- und Audiogeräte auf Zimmerlautstärke einzustellen.

(2) Für die Dauer der Überlassung der Ferienwohnung ist der Gast verpflichtet, bei Verlassen der Ferienwohnung Fenster (außer an gekippt) und Türen geschlossen zu halten.

(3) In der Ferienwohnung gilt ein allgemeines Rauchverbot. Bei Zuwiderhandlungen kann der Vermieter eine Reinigungspauschale in Höhe von 150,00 Euro (netto) in Rechnung stellen. Rauchen ist nur im Freien auf dem Grundstück erlaubt.

(4) Für mitgebrachte, genehmigte Haustiere hat der Halter hat darauf zu achten das die Notdurft des Hundes nicht auf dem Gartengrundstück erfolgt. Es besteht Leinenpflicht auf dem Grundstück und das mitnehmen der Haustiere in den Frühstücksraum ist nicht gestattet. Das mitnehmen von Haustieren ins Bett oder aufs Sofa, führt zu einer zusätzlichen Reinigungspauschale von 150,00 Euro (netto).

(5) Um Schäden an den Gebäuden zu vermeiden und aus Rücksicht auf unseren Garten und andere Gäste sind jegliche Ballsportarten im Garten untersagt.

(6) Die Benutzung des Kinderspielplatzes ist für Kinder bis 14 Jahre gestattet und erfolgt auf eigene Gefahr. Eltern haften für Ihre Kinder auf dem gesamten Grundstück.

(7) Das Benutzen der Grillgeräte und Feuerschalen (eigenes Grillholz) ist erlaubt und muss nach Benutzung gereinigt zurückgestellt werden. Die benutzten Auflagen und Kissen sind zurück zu räumen.

(8) Der Vermieter hat ein jederzeitiges Zutrittsrecht zu der Ferienwohnung, insbesondere bei Gefahr im Verzug. Auf die schutzwürdigen Belange des Gastes bei der Ausübung des Zutrittsrechts angemessen Rücksicht zu nehmen. Der Vermieter wird dem Gast über die Ausübung des Zutrittsrechts vorab informieren, es sei denn, dies ist ihm nach den Umständen des Einzelfalls nicht zumutbar oder unmöglich.

 

§10 Nutzung eines Internetzuganges über WLAN:

§10.1 Gestattung zur Nutzung eines Internetzugangs mittels WLAN: der Vermieter unterhält in seinem Ferienobjekt einen Internetzugang über WLAN. Er gestattet dem Mieter für die Dauer seines Aufenthaltes eine Mitbenutzung des WLAN-Zugangs zum Internet. Der Mieter hat nicht das Recht, Dritten die Nutzung des WLANs zu gestatten. Der Vermieter gewährleistet nicht die tatsächliche Verfügbarkeit, Geeignetheit oder Zuverlässigkeit des Internetzuganges für irgendeinen Zweck. Der Vermieter behält sich insbesondere vor, nach billigem Ermessen und jederzeit den Zugang auf bestimmte Seiten oder Dienste über das WLAN zu sperren (z.B. gewaltverherrlichende, pornographische oder kostenpflichtige Seiten).

§10.2 Zugangsdaten: die Nutzung erfolgt mittels Zugangssicherung. Die Zugangsdaten (Login und Passwort) dürfen in keinem Fall an Dritte weitergegeben werden. Der Mieter verpflichtet sich, seine Zugangsdaten geheim zu halten. Der Vermieter hat jederzeit das Recht, Zugangscodes zu ändern.

§10.3 Gefahren der WLAN-Nutzung, Haftungsbeschränkung: der Mieter wird darauf hingewiesen, dass das WLAN nur den Zugang zum Internet ermöglicht, Virenschutz und Firewall stehe nicht zur Verfügung. Der unter Nutzung des WLANs hergestellte Datenverkehr erfolgt unverschlüsselt. Die Daten können daher möglicherweise von Dritten eingesehen werden. Der Vermieter weist ausdrücklich darauf hin, dass die Gefahr besteht, dass Schadsoftware (z.B. Viren, Trojaner, Würmer, etc.) bei der Nutzung des WLANs auf das Endgerät gelangen kann. Die Nutzung des WLANs erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Mieters. Für Schäden an digitalen Medien des Mieters, die durch die Nutzung des Internetzuganges entstehen, übernimmt der Vermieter keine Haftung, es sei denn die Schäden wurden vom Vermieter und/oder seinen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.

§10.4 Verantwortlichkeit und Freistellung von Ansprüchen: für die über das WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte ist der Mieter selbst verantwortlich. Besucht der Mieter kostenpflichtige Internetseiten oder geht er Verbindlichkeiten ein, sind die daraus resultierenden Kosten von Ihm zu tragen. Er ist verpflichtet, bei der Nutzung des WLANs das geltende Recht einzuhalten. Der Mieter stellt den Vermieter des Ferienobjektes von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des WLANs durch den Mieter und/oder auf einem Verstoß gegen die vorliegende Vereinbarung beruhen, dies erstreckt sich auch auf für mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängende Kosten und Aufwendungen. Erkennt der Mieter oder muss er erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung und/oder ein solcher Verstoß vorliegt oder droht, weist er den Vermieter des Ferienobjektes auf diesen Umstand hin.

 

§11 Datenschutz: Personengebundene Daten des Kunden werden nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes  sowie des Teledienstedatenschutzgesetzes erhoben. Sie werden Dritten nur insoweit zugänglich gemacht, als dies zur Abwicklung der Vermietung notwendig ist (Reinigungsdienst, Hausverwaltung, Versicherung, etc.).

 

§12 Schriftform: Andere als in diesem Vertrag aufgeführte Vereinbarungen bestehen nicht. Mündliche Absprachen wurden nicht getroffen. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Hausordnung, werden akzeptiert mit Überweisung der Anzahlung.

 

§13 Als Gerichtsstand: gilt der Betriebsort, also der Ort, in dem sich die Ferienwohnung befindet und in dem die Leistung aus dem Gastaufnahmevertrag zu erbringen sind, in diesem Fall das Amtsgericht Rostock.

 

§14 Salvatoresche Klausel: Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

 

Börgerende, 01. Januar 2023